Die Gemeinde Bad Zwischenahn hat in den vergangenen Jahren verschiedene Erbschaften und Vermächtnisse erhalten. Für die Verwaltung dieser Vermögenswerte wurden verschiedene kommunale Stiftungen gemäß § 135 NKomVG gegründet. In den Stiftungsbeiräten werden u. a. Ratsmitglieder für die Dauer der Wahlperiode entsendet.