Wenn sie in Bad Zwischenahn bauen und sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren wollen, sind evtl. nachfolgende Ausführungen hilfreich. Darüber hinaus haben Sie selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit, sich bei uns persönlich zu erkundigen.
Bauantrag/Baugenehmigung
Die Grundlage stellt die Nds. Bauordnung dar. Es wird unterschieden zwischen baugenehmigungspflichtigen, mitteilungspflichtigen und genehmigungsfreien Vorhaben.
Grundsätzlich sind die Errichtung, Änderung sowie die Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig. Sollten dazu Fragen bestehen, können sie sich selbstverständlich an uns wenden.
Der von Ihnen als Bauherr und dem Entwurfsverfasser unterzeichnete Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen ist in der Regel in dreifacher Ausfertigung bei uns (Planungs- und Umweltamt) abzugeben. Innerhalb einer Woche ist dieser von uns an den Landkreis Ammerland als Baugenehmigungsbehörde weiterzuleiten.
Baumitteilungsverfahren (über Architekten)
Wohnbauvorhaben können in gewissen Fällen ohne die Erteilung einer Baugenehmigung realisiert werden. Grundlage bildet § 69 a Nds. Bauordnung. Es sind jedoch vor Baubeginn vom Bauherrn in zweifacher Ausfertigung Entwürfe mit den erforderlichen Unterlagen der beabsichtigten Baumaßnahme bei der Gemeinde einzureichen. Grundsätzlich hat die Gemeinde nach Vorliegen der Voraussetzungen innerhalb eines Monats zu bestätigen, dass die Erschließung gesichert ist, und eine vorläufige Untersagung nicht beantragt wird.
Bauvoranfrage/Bauvorbescheid
Ist nicht eindeutig erkennbar, ob oder wie ein Grundstück bebaut werden kann, ist die grundsätzlich nicht formgebundene Bauvoranfrage ein geeignetes Instrument dieses prüfen zu lassen. Der Landkreis Ammerland stellt hierfür auf seiner Homepage einen Vordruck zur Verfügung. Zumeist ist die grundsätzliche planungsrechtliche Zulässigkeit Gegenstand einer Bauvoranfrage. Es wird darin geklärt, ob überhaupt auf dem betroffenen Grundstück z. B. ein Wohnhaus oder Gewerbebetrieb gebaut werden kann.
Die Bauvoranfrage ist bei der Gemeinde einzureichen. Der Landkreis Ammerland entscheidet über die Bauvoranfrage und erteilt ggf. einen Bauvorbescheid. Die Gebühren sind wesentlich geringer als für die Bearbeitung eines Bauantrages.
Formulare finden Sie auf den Seiten des Landkreises Ammerland.