In der Gemeinde Bad Zwischenahn ist das Schmutz- und Regenwasser getrennt abzuleiten (Trennsystem). Für den Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Kanalisation ist vor Ausführungsbeginn der Arbeiten an der Grundstücksent-wässerungsanlage eine Entwässerungsanzeige mit Entwässerungsplan einzureichen (siehe Formulare). Grundstücksentwässerungsanlagen sind grundsätzlich gemäß den Vorgaben der aktuellen Normen (besonders DIN 1986-100) sowie der Abwasser-beseitigungssatzung der Gemeinde Bad Zwischenahn herzustellen und zu betreiben. Die Herstellung und der Betrieb der Grundstücksentwässerungsanlagen liegen dabei in der Verantwortung des Grundstückseigentümers.
Grundstücksentwässerungsanlagen dürfen erst nach Prüfung und Abnahme durch die Gemeindewerke in Betrieb genommen werden.
Regenwasserrückhaltung
Aufgrund immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen und einer zunehmenden Bebauungsverdichtung ist die bestehende Regenwasserkanalisation vor Überlastung zu schützen.
Bei einer Versiegelung von Grundstücksflächen im Rahmen von Neu- oder Umbau-maßnahmen, welche nicht an ein öffentliches Regenrückhaltebecken angeschlossen werden können, ist in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße und der versiegelten Fläche der Einbau einer privaten Regenwasserrückhaltung erforderlich. Die Notwendigkeit einer Rückhaltung ist je nach Lage und hydraulischer Auslastung des öffentlichen Regenwasserkanals eine Einzelfallentscheidung der Gemeindewerke.
Um die dauerhafte Funktion der Regenwasserrückhaltung zu gewährleisten, sind die Anlagen, bestehend aus einem Stauraum und Drosselschacht mit Drosselblende und Notüberlauf, vom Grundstückseigentümer mindestens halbjährlich zu kontrollieren und zu warten.
Sollten sich Fragen ergeben, stehen die Gemeindewerke gerne für nähere Informationen zur Verfügung.