Die Gemeinde Bad Zwischenahn führt die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen nach Maßgabe der Straßenreinigungssatzung durch. Für die Reinigung werden Gebühren nach der Straßenreinigungssatzung erhoben.
Gebührenpflichtig sind die Benutzer der öffentlichen Einrichtung "Straßenreinigung". Als Benutzer gelten die Eigentümer der Grundstücke, die an den im Straßenverzeichnis (Anlage zur Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung) unter A und B aufgeführten Straßen liegen.
Die Gebührenhöhe beträgt jährlich je Meter Straßenfront in:
- Reinigungsklasse A - 1,57 €
- Reinigungsklasse B - 1,00 €