Das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit bedarf einer Erlaubnis, die Sie im Bürgeramt beantragen können.
Aufgrund der Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen erfragen Sie Einzelheiten bitte direkt im Bürgeramt. Das gilt auch für anfallende Gebühren.
• polizeiliches Führungzeugnis,
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
(beides ist bei der Wohnsitzgemeinde/-stadt zu beantragen)