Eine Betreuung kann nur angeordnet werden, wenn bei der betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer im § 1896 Abs. 1 BGB genannten Krankheit oder Behinderung beruht. Die Betreuungsperson wird vom Vormundschaftsgericht bestellt.
Gebühren und Ansprechpartner
Die Höhe der Gebühr wird vom Vormundschaftsgericht festgesetzt.
Sie können sich direkt an das Amtsgericht in Westerstede wenden oder an den Landkreis Ammerland, Betreuungsstelle, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, Tel: 04488 / 56-0.