In den Wohneinheiten des betreuten Wohnens erhält der Bewohner/die Bewohnerin Unterstützung durch Pflegekräfte bei persönlichen Verrichtungen oder andere Personen für Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich. Die Betreuung erfolgt durch Personen, die von dem Träger der Einrichtung nach den individuellen Bedürfnissen des Bewohners/der Bewohnerin tätig sind. Gleichwohl befindet sich der Bewohner/die Bewohnerin nicht in einer stationären Einrichtung. Die Bewohner/die Bewohnerinnen leben selbstständig in einer separaten Wohnung und nehmen nur jene Hilfsmaßnahmen in Anspruch, die sie benötigen. Die Wohnungen sind behinderten- und altengerecht eingerichtet.
Daneben hat sich auch eine Wohnform des Betreuten Wohnens für ältere Menschen entwickelt, die nicht zwangsläufig einen ausgeprägten Hilfe-, Betreuungs- und / oder Pflegebedarf haben; jedoch in einer Wohnanlage leben wollen, die neben barrierefreiem Wohnraum eine Reihe von Grundleistungen im Bereich der Sicherheit, allgemeiner Betreuung und sog. niedrigschwelliger Unterstützungsleistungen bietet, die das selbstständige Leben im Alter, wenn nicht ermöglichen, so doch jedenfalls erleichtern.