Dank des vielen Regens sind auch in diesem Frühjahr und Sommer die Hecken, Sträucher und Bäume wieder ordentlich gewachsen. Deshalb bittet die Gemeinde alle Bürger/innen, deren Grundstücke an öffentliche Geh- und Radwege oder Straßen grenzen, ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und den Bewuchs mindestens bis an die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Denn nur so kann allen Verkehrsteilnehmenden eine ungehinderte und gefahrlose Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums gewährleistet werden. Das betrifft insbesondere die Müllentsorgung, den Begegnungsverkehr auf den Wegen, radelnde Kinder sowie die barrierefreie Nutzung für Rollstuhlfahrer/innen und Eltern mit Kinderwagen.
Regelmäßig werden die Straßen und Wege von Mitarbeitern/innen der Gemeinde kontrolliert. Anliegern/innen, deren Grünbewuchs über die Grundstücksgrenze hinausragt, erhalten ein entsprechendes Schreiben zur Aufforderung des Rückschnitts. Die Verwaltung setzt allerdings auf die Mithilfe der Grundstückseigentümer/innen, die ihre Büsche und Hecken regelkonform in Ordnung halten sollten.
Deshalb heißt es jetzt: Hecken, Sträucher oder Bäume sind so weit zurückzuschneiden, dass
- Fußgänger/innen und Radfahrer/innen nicht gefährdet werden;
- im Einmündungs- und Kreuzungsbereich die sogenannten Sichtdreiecke frei sind;
- Verbindungswege/Stichwege frei und sauber sind und Verunkrautung verhindert wird (Straßenreinigungspflicht);
- Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenleuchten nicht verdeckt werden;
- Hausnummern von der Straße aus gut lesbar sind.
Bei der Pflege von Hecken gilt es, auch Vorschriften und Gesetze zu beachten. Erlaubt ist ganzjährig ein "schonender Form- und Pflegeschnitt". Darunter fällt auch der Rückschnitt des jährlichen Zuwachses an Hecken. Allerdings verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, Hecken zwischen 1. März und 30. September komplett abzuschneiden oder „auf den Stock zu setzen“ (also knapp über dem Boden zu kappen). Das gilt auch für „lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“ und dient dem Vogelschutz.