Die Gemeindeverwaltung Bad Zwischenahn wird
noch digitaler und stellt ab sofort auf ihrer Homepage www.bad-zwischenahn.de
weitere Dienstleistungen aus den Bereichen des Bürgeramtes/Meldewesens und des Standesamtes
auch online zur Verfügung.
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden können ebenso
wie z. B. Meldebescheinigungen oder Anträge auf ein Führungszeugnis direkt über
das Internet beantragt werden. „Dafür wird ein verfahrensspezifischer, elektronischer
Antragsassistent zur Verfügung gestellt, der dialogorientiert durch die
Bearbeitung führt“, erläutert EDV-Amtsleiter Bernd Stiller, der federführend
für das Projekt zuständig ist. Umständliche PDF-Formulare gehören damit der
Vergangenheit an.
Die Daten werden medienbruchfrei direkt in die
entsprechende Software übernommen und müssen nicht noch einmal erfasst werden. Neu
ist auch die direkte Verknüpfung mit allen gängigen Online-Bezahlverfahren
(Paypal, Visa, Mastercard, Paydirekt, Giropay, GiroCheckout) mit einer
automatischen Verbuchung in der Gemeindekasse.
„Die Gemeindeverwaltung arbeitet konsequent
weiter an dem Ausbau der bürgerfreundlichen digitalen Angebote, die bequem von
zuhause erledigt werden können“, betont Fachbereichsleiter Heinz de Boer. „Es
gibt aber auch rechtliche Vorgaben bei Verwaltungsverfahren, für die (noch) ein
persönliches Erscheinen im Rathaus bzw. ein entsprechender Identitätsnachweis
erforderlich ist. Leider kann die eID-Funktion des Personalausweises in diesen
Fällen noch nicht genutzt werden.“
Über die weiteren Möglichkeiten, Anträge und
Vorgänge online erledigen zu können, freut sich auch Timo Tapken, Amtsleiter
des Bürgeramtes: „Wir sind natürlich sehr gespannt, wie unsere Bürgerinnen und
Bürger dieses neue Angebot annehmen. Der Service unserer Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter bleibt aber selbstverständlich erhalten. Das Rathaus steht
auch weiterhin sehr gerne für die Belange unserer Bürgerinnen und Bürger
im persönlichen Gespräch zur Verfügung."
Das Online-Zugangsverbesserungsgesetz (OZG)
verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, alle rechtlich und tatsächlich geeigneten
Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch online anzubieten. Dementsprechend
wird die Liste der Online-Services in den kommenden Jahren weiter wachsen.
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