In letzter Zeit gingen bei der Verwaltung vermehrt Anträge von Bürgerinnen und Bürgern ein, Bäume zu fällen oder zumindest einen starken Rückschnitt vorzunehmen. Die Gründe dafür sind z. B. eine beschattete Photovoltaikanlage, verschattete Wohnbereiche, ein gestörter Satellitenempfang oder eine größere Laubverschmutzung im Herbst.
Um bei solchen Anfragen einheitlich vorgehen zu können, hat das Tiefbau- und Grünflächenamt eine Handlungsrichtlinie entworfen, der zwischenzeitlich im Straßen- und Verkehrsausschusses und im Verwaltungsausschuss von der Politik zugestimmt wurde. In der Handlungsgrundlage steht der ökologische Wert von Bäumen im Vordergrund. Es besteht kein Anspruch auf Fällung oder auf einen starken Rückschnitt, wohl kann aber ggf. einem zusätzlichen Pflegeschnitt auf eigene Kosten zugestimmt werden
Rechtliche Grundlagen sind das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz und das Niedersächsische Straßengesetz. Demnach muss bei Bäumen im öffentlichen Straßenraum kein Grenzabstand eingehalten werden. Maßnahmen zur Erhaltung oder Ergänzung der Pflanzungen oder auch Laubbefall müssen von den Anliegern „hingenommen“ werden. Trotz dieser Duldungspflicht bemüht sich die Gemeindeverwaltung aber darum, bei neuen Erschließungsmaßnahmen die Interessen der künftigen Anwohner soweit möglich zu berücksichtigen (Abstand zu den Grundstücken, Auswahl der Baumarten).
Die Handlungsrichtlinie finden Sie hier.
Ansprechpartnerin bei weiteren Fragen ist Yvonne Pehl, Telefon 04403 604-668