Ab kommenden Mittwoch, 01.12.2021, gilt in Niedersachsen die Warnstufe 2. Das bedeutet für die Außenstellen der Gemeinde, dass die Regel 2Gplus in der bibliothek am meer, im Jugendzentrum und in Sportanlagen einzuhalten ist: Es können nur noch Geimpfte und Genesene mit aktuellem Testnachweis (kein Selbsttest) die Einrichtungen besuchen und sie müssen eine FFP2-Maske tragen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind davon ausgenommen.
Als Service für die Nutzer(innen) bietet das Team der Bibliothek wieder einen Bestellservice an. Interessierte können unter der Telefonnummer 04403/604-460 bzw. per E-Mail an bibliothek@bad-zwischenahn.de ihre Wünsche durchgeben und die Abholung absprechen.
Für das Rathaus und im Alten Kurhaus gilt weiterhin die 3G-Regel. Das bedeutet, dass Geimpfte, Genesene oder Getestete mit Nachweis (Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis) mit medizinischer Maske über den Haupteingang Zugang zum Rathaus bekommen.
Aufgrund der stark ansteigenden Infektionszahlen bittet die Verwaltung jedoch darum, Anliegen möglichst per E-Mail, Post oder Telefon vorzutragen bzw. die Online-Angebote zu nutzen. In dringenden Fällen, die einen persönlichen Besuch erfordern, sollte möglichst mit den zuständigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern ein Termin vereinbart werden.