Gemeinde Bad Zwischenahn 24.03.2021
Der Bürgermeister
Bauleitplanung
Die Gemeinde Bad Zwischenahn beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 169 – Sondergebiet Fachmarktzentrum südlich Langenhof - aufzustellen. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Zwischenahn hat am 23.02.2021 im Umlaufverfahren einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ziel dieser Bauleitplanung ist u.a. die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Verkaufsfläche eines in Bad Zwischenahn am Langenhof ansässigen Fachmarktes.
Der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 169 – Sondergebiet Fachmarktzentrum südlich Langenhof - aufzustellen, wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich der vorgenannten Bauleitplanung ergibt sich aus der nebenstehenden Abbildung.
Diese Bekanntmachung erfolgt auch im Internet unter: www.bad-zwischenahn.de/Aktuelles/
Bekanntmachungen.
Dr. Schilling