Die Kommunalwahlen in Niedersachsen finden alle fünf Jahre statt. Gewählt werden in Bad Zwischenahn der Rat der Gemeinde Bad Zwischenahn, der Kreistag sowie der Landrat oder die Landrätin für den Landkreis Ammerland und der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Gemeinde Bad Zwischenahn.
Wahlberechtigt sind Personen, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und am Wahltag
• mindestens 16 Jahre alt sind,
• seit mindestens drei Monaten in der Kommune den Wohnsitz haben und
• nicht durch Entscheidung eines Gerichts vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Mitglieder des Rates der Gemeinde sowie des Kreistages werden in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat für die Gemeindewahl und die Kreiswahl jeweils drei Stimmen, die auf unterschiedliche Bewerberinnen und Bewerber beziehungsweise Gesamtlisten verteilt oder derselben Bewerberin oder demselben Bewerber oder derselben Gesamtliste gegeben werden können.
Der Landrat oder entsprechend die Landrätin sowie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin werden per Mehrheitswahl gewählt. Gewählt ist jeweils, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ist das nicht der Fall, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Personen, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, so ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat. Jede wahlberechtigte Person hat bei der jeweiligen Direktwahl nur eine Stimme.
Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen finden sich auch auf der Homepage der Nds. Landeswahlleitung (siehe externe Kontakte).