In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. geöffnet sein. An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot, von dem es allerdings inbesondere in Kurorten Ausnahmen gibt.
Eine Lebensbescheinigung ist ein Dokument, das vom Bürgerbüro auf Antrag erteilt wird. Bei Deutschen im Ausland wird die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat ausgestellt.
Am 1. Januar 2011 ist Zuständigkeit für Lohnsteuerangelegenheiten von den Meldebehörden auf die Finanzämter übergegangen, die seitdem für alle Fragen und Änderungen zum Lohnsteuerabzug zur Verfügung stehen.