Die Gemeinde Bad Zwischenahn erhebt eine Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet.
Unter einer Zweitwohnung versteht man jede Wohnung in der Gemeinde, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.
Die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen.