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Schülerbeförderung

Zuständigkeit: Mischzuständigkeit

Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung und die Erstattung von entsprechenden Kosten richten sich nach den Vorgaben des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland.

Im NSchG ist geregelt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung sind. Das bedeutet, dass sie den in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schülern eine Beförderung zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform ermöglichen oder unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten erstatten müssen.

Klassen 1 bis 4

Die Gemeinde Bad Zwischenahn ist in verschiedene Grundschulbezirke aufgeteilt. Die meisten Schülerinnen und Schüler wohnen daher in der Nähe der für sie zuständigen Grundschule und können sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad gut erreichen. TIM-Tickets stehen für Grundschüler darüber hinaus dann kostenlos zur Verfügung, wenn ihr Schulweg mehr als 2,2 Kilometer Fußweg beträgt. Die Tickets werden vom Schulsekretariat beim Landkreis Ammerland angefordert und anschließend an die berechtigten Schülerinnen und Schüler ausgehändigt.

Klassen 5 bis 10 (innerhalb der Gemeinde Bad Zwischenahn)
Allen Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 bis 10, die eine Schule innerhalb der Gemeinde Bad Zwischenahn besuchen, wird ein kostenloses TIM-Ticket zur Verfügung gestellt, wenn ihr Schulweg mehr als 3 Kilometer beträgt. Die Tickets werden vom Schulsekretariat beim Landkreis Ammerland angefordert und anschließend an die berechtigten Schülerinnen und Schüler ausgehändigt.

Klassen 5 bis 10 (außerhalb der Gemeinde Bad Zwischenahn)
Auch alle anspruchsberechtigen Schülerinnen und Schüler, die eine Schule außerhalb der Gemeinde Bad Zwischenahn besuchen, können ein kostenloses TIM-Ticket erhalten. Je nach genutzter Buslinie wird das Ticket von der VWG in Oldenburg oder von der Firma „Bruns-Reisen“ in Bad Zwischenahn (Linie 379) ausgestellt. Die Kostenübernahme für ein TIM-Ticket der VWG ist bei der Gemeinde Bad Zwischenahn zu beantragen. Firma „Bruns-Reisen“ rechnet die Kosten für die ausgestellten TIM-Tickets direkt mit dem Landkreis Ammerland ab.

Fahrtkosten von Schülerinnen und Schülern, die nur vereinzelt mit dem Bus oder in Ausnahmefällen mit dem privaten Pkw zu einer auswärtigen Schule fahren, können ebenfalls auf Antrag im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von der Gemeinde Bad Zwischenahn erstattet werden.

Klassen 11 bis 13
Auch für Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 bis 13 kann ein TIM-Ticket ausgestellt werden. Die Kosten werden jedoch grundsätzlich nicht übernommen.

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können Familien, die Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag beziehen, die Übernahme der Schülerbeförderungskosten beantragen. Gleiches gilt analog für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wir weisen darauf hin, dass die Aufwendungen für die Fahrtkostenerstattung für das abgelaufene Schuljahr spätestens am 31.Oktober des Jahres geltend gemacht werden müssen. Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die entsprechenden Anträge und Hinweise zum Datenschutz stehen zum Download zur Verfügung.


Einzureichende Unterlagen

Zur Bearbeitung der Fahrtkostenerstattung muss der ausgefüllte Antrag sowie die entwerteten Fahrkarten für den Zeitraum eingereicht werden. Die Abgabefristen sind zu beachten.

Amt für Bildung und Sport
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss
Montag08:00–12:3014:30–16:00
Dienstag08:00–12:3014:30–16:00
Mittwoch08:00–12:30
Donnerstag08:00–12:3014:30–17:30
Freitag08:00–12:30
 
 
 
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