Logo

Kindergeld und Kinderzuschlag

Zuständigkeit: externe Zuständigkeit

Kindergeld

Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Die Familienkasse informiert Sie ausführlich über alle grundsätzlichen Regelungen zum Thema „Kindergeld“. So erhalten Sie Antwort auf diese Fragen:

Kindergeld

Bei Fragen zur Antragstellung und zu Ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich am besten an die Familienkasse in Ihrer Nähe.

Für den Bereich der Gemeinde Bad Zwischenahn ist folgende Familienkasse zuständig:

      Familienkasse bei der Agentur für Arbeit
      Stau 70
      26122 Oldenburg,
      Tel.: 0441 / 228 - 0
      Fax: 0441 / 228 - 2188
      E-Mail: familienkasse-oldenburg@arbeitsagentur.de

Das Formular können Sie sich hier herunter laden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur für Arbeit.

 
 
 
https://bad-zwischenahn.de/de/rathaus-politik/dienstleistungen/kindergeld.php