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Einstufungserklärung Elternbeitrag

Elternbeitrag

Für die Betreuung der Krippenkinder werden Elternbeiträge anhand des Einkommens festgesetzt (siehe Infoblatt Einstufung). Diese werden seit dem 01.08.2018 sozial gestaffelt.

Für die Einstufung der Krippenkinder im Krippenjahr 2023/2024 (01.08.2023 bis 31.07.2024) ist das positive Einkommen des Jahres 2021 maßgebend. Wenn vorhanden, ist der Einkommensteuerbescheid des Jahres 2021 vorzulegen.

Bis zu einer Betreuung von acht Stunden täglich ist der Besuch eines Kindergartens kostenfrei. Eine Betreuung, die darüber hinaus geht, ist beitragspflichtig. In diesem Fall kann ein Einstufungsantrag abgegeben werden.

Die Elternbeiträge für die Betreuung in Hortgruppen (Betreuung Grundschüler) sind pauschal (unabhängig vom Einkommen) festgelegt und richten sich nach dem angebotenen Betreuungsumfang. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Einrichtung.

Die Vordrucke werden in der Regel über die Kindertagesstätten an die Eltern verteilt.

Höhe der Gebühren und alle wichtigen Infos

Die Höhe der Elternbeiträge können den nebenstehenden Informationsblättern entnommen werden.
Zum Einkommen zählen auch Unterhaltsleistungen (sowohl für Ehegatten als auch für Kinder), BAföG, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten ohne Abzug eines Freibetrages, Stipendien, Elterngeld, Kinderzuschlag, Kurzarbeitergeld, Überbrückungsgeld, Übergangsgeld, Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Mutterschaftsgeld, Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung usw. (keine abschließende Aufzählung) Entsprechende Nachweise sind für das jeweilige maßgebende Jahr vorzulegen.

Sollte sich das Einkommen aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Wegfall eines Einkommens, Wechsel des Arbeitsplatzes oder familiärer Umstände verringern oder sich die Anzahl der im Haushalt wohnenden Kinder erhöht haben, kann das aktuelle Einkommen zugrunde gelegt werden. Dieses wird auf ein Jahreseinkommen hochgerechnet.

Über die Höhe der Hortbeiträge erkundigen Sie sich bitte direkt in den Einrichtungen, da sie je nach Betreuungsangebot variieren.
Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme eines Krippenplatzes wird vom jeweiligen Träger der Kindertagesstätte erhoben. Die Gemeinde Bad Zwischenahn nimmt lediglich die Zuordnung zu einer Einkommensstufe für die Kindertagesstätten in der Gemeinde vor.

Wenn aufgrund des geringen Einkommens der Elternbeitrag nicht aufgebracht werden kann, kann ein Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages (auch genannt: wirtschaftliche Jugendhilfe) beim Landkreis Ammerland, Jugendamt, gestellt werden.

Amt für Familie und Jugend
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss

 

Montag:              08:00–12:30 Uhr
Dienstag:            08:00–12:30 Uhr
Mittwoch:             08:00–12:30 Uhr
Donnerstag:        08:00 -12:30 Uhr
Freitag:               08:00–12:30 Uhr


 
 
 
https://bad-zwischenahn.de/de/rathaus-politik/dienstleistungen/kindergartenbeitrag.php