Kurbeitragspflichtig sind alle Personen, die sich im Gemeindegebiet aufhalten, ohne in ihm einen Hauptwohnsitz zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen geboten wird.
Bei Personen, die im Gemeindegebiet einen zweiten oder weiteren Wohnsitz unterhalten, wird widerlegbar vermutet, dass sie sich in dem Gebiet aufhalten und ihnen die Möglichkeit zur Benutzung der Kur- und Fremdenverkehrseinrichtungen geboten wird.
Von diesen Personen wird der Jahreskurbeitrag erhoben.
Jeder Nebenwohnsitz ist bei der Gemeinde Bad Zwischenahn anzumelden. Die Anmeldung nehmen Sie bitte beim Bürgeramt vor.
Über die weitere Vorgehensweise zum Jahreskurbeitrag werden Sie dann schriftlich von der Kämmerei informiert.