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Grundsteuer

Zuständigkeit: Mischzuständigkeit

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstückes an. Man unterscheidet zwischen:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen)
  • Grundsteuer B (unbebaute oder bebaute Flächen)


Der Hebesatz für die Gemeinde Bad Zwischenahn beträgt für:

  • Grundsteuer A - 330 %
  • Grundsteuer B - 350 %

Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag. Dieser wird vom Finanzamt Westerstede mit dem Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid.

Der Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt die zu entrichtende Steuer.


Einwendungen, die sich gegen den Einheitswert selbst oder den Grundsteuermessbetrag richten, sind an das Finanzamt Westerstede zu richten.

Kämmerei
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss
Montag08:00–12:3014:00–16:00
Dienstag08:00–12:3014:00–16:00
Mittwoch08:00–12:30
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