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Familien- und Kinderservicebüro

Zuständigkeit: Mischzuständigkeit

Familien- und Kinderservicebüro

Das Familien- und Kinderservicebüro bietet einen Überblick über das komplette Angebot an Betreuungsmöglichkeiten vor Ort. Anträge auf Förderung von Kindern in Tagespflege und Festsetzung eines Kostenbeitrages werden zur Verfügung gestellt. Es werden Auskünfte über Angebote für Kinder, z. B. Spielkreise, Eltern-Kind-Turnen, Sport- und Ferienangebote erteilt. Ebenso werden Anträge für das Bildungs- und Teilhabepaket entgegengenommen.

Bildungs- und Teilhabepaket

Für das Bildungs- und Teilhabepaket werden u. a. folgende Unterlagen benötigt:

  • Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen (Sozialgesetzbuch II (SGB II), SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Antragsgrund, z. B. Nachweis über Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine, Kursgebühren für Musik-, Kunst- oder Volkshochschulen, Klassenfahrten, Kinder- und Jugendfreizeiten, Nachhilfeunterricht (Bescheinigung der Schule) usw.
  • Schulbescheinigung bei Kindern ab 16 Jahre
Amt für Familie und Jugend
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss
Montag08:00–12:3014:00–16:00
Dienstag08:00–12:3014:00–16:00
Mittwoch08:00–12:30
Donnerstag08:00–12:3014:00–17:30
Freitag08:00–12:30
 
 
 
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