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Vorkaufsrecht

Beschreibung

Ein Vorkaufsrecht steht der Gemeinde zu, beim Verkauf von Grundstücken die im Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegen.
Es handelt sich dabei um Flächen, die im Bebauungsplan für öffentliche Nutzungszwecke vorgesehen sind.

Voraussetzungen

Der Grundstücksverkäufer / bzw. Notar ist verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrages unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen.

benötigte Unterlagen

Kaufvertrag

Gebühr

20,00 €

Planungs- und Umweltamt
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Gebäude: Rathaus, 2. Obergeschoss
Montag08:00–12:3014:00–16:00
Dienstag08:00–12:3014:00–16:00
Mittwoch08:00–12:30
Donnerstag08:00–12:3014:00–17:30
Freitag08:00–12:30

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