Sie sind Vater eines Kindes und nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet. Damit Sie als Vater mit in dem Geburtseintrag des Kindes eingetragen werden können, ist eine wirksame Vaterschaftsanerkennung notwendig.
Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann u. a. bei den Jugend- und Standesämtern im gesamten Bundesgebiet abgegeben werden.
Die wirksame Anerkennung schafft verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen. Unberührt bleibt die gesetzliche Vertretung und der Familienname des Kindes.
Zur Anerkennung ist immer die Zustimmung der Mutter erforderlich. Im Einzelfall können weitere Erklärungen notwendig sein, über die wir Sie gerne persönlich informieren.
Damit wir Ihr Anliegen persönlich entgegennehmen können, stimmen Sie bitte in jedem Fall Ihren Besuch vorab telefonisch oder per E-Mail mit uns ab.