Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn:
- Sie durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind,
- Sie Ausbildungsförderung auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) erhalten,
- Sie blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90 erreicht.
Die freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden von Ihren monatlichen Telefonkosten abgezogen. Vergünstigungsbeträge, die Sie nicht voll ausschöpfen, werden nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen und verfallen.
Bitte beachten Sie, dass die Telekom für Komplettpakete mit Telefonflatrate-Tarifen keine sozialen Vergünstigungen anbietet. Auf welche Tarife der Sozialtarif anwendbar ist und wie hoch die Vergünstigungen ausfallen, erfahren Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Telekom..