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Tagesmütter /-väter und Kinderfrauen

Zuständigkeit: Mischzuständigkeit

Tagesmütter /-väter, Kinderfrauen

Tagesmütter und -väter sind Personen, die Kinder in ihrem eigenen Haushalt (der Tagespflegeperson) betreuen. Grundsätzlich sind die Kinder zur Tagespflegeperson zu bringen. Davon zu unterscheiden sind Kinderfrauen, die die Betreuung der Kinder direkt im Haushalt der Eltern vornehmen.

Die Anträge vom Landkreis Ammerland können Sie hier herunterladen.

Tagesmütter /-väter, Kinderfrauen

Um Alleinerziehende und Familien zu entlasten, bieten qualifizierte Tagespflegepersonen eine Kinderbetreuung an. Die Tagesmütter und -väter haben einen Qualifizierungskurs absolviert und sind im Besitz einer Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII. Das Familien- und Kinderservicebüro bietet einen Überblick über das komplette Angebot an Betreuungsmöglichkeiten vor Ort. 

Die aktuellen Vordrucke und Formulare des Landkreises Ammerland können hier eingesehen werden.

Haben Sie Interesse selbst Tagesmutter oder -vater zu werden, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt des Landkreises Ammerland. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die Tagespflegeperson geeignet ist. Geeignet sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollten über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. Jede Tagespflegeperson muss entweder über eine pädagogische/erzieherische Ausbildung (Sozialpädagoge/in, Erzieher/in, Sozialassistent/in, Dorf- und Familienhelfer/in) verfügen oder die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme mit mindestens 160 Unterrichtsstunden nachweisen. Personen mit pädagogischer Vorbildung haben einen Nachweis über tagespflegespezifische Kenntnisse und der entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu erbringen.

Amt für Familie und Jugend
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss
Montag08:00–12:3014:00–16:00
Dienstag08:00–12:3014:00–16:00
Mittwoch08:00–12:30
Donnerstag08:00–12:3014:00–17:30
Freitag08:00–12:30
 
 
 
https://bad-zwischenahn.de/de/rathaus-politik/dienstleistungen/Tagespflege.php