Alle deutschen Staatsbürger, die in der Gemeinde Bad Zwischenahn ihre Hauptwohnung haben, können einen Reisepass beantragen.
Wenn Sie eine auswärtige Hauptwohnung haben, kann Ihnen mit Ermächtigung der dortigen Passbehörde ebenfalls ein Reisepass ausgestellt werden.
Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder oder auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (http://www.auswaertiges-amt.de).
Der Reisepass muss persönlich im Bürgerbüro beantragt werden.
Für die Antragstellung für Jugendliche unter 18 Jahre müssen beide Elternteile zustimmen, wenn sie zusammen leben und ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Das Einverständnis kann erfolgen
Ist die Ehe geschieden oder leben die Eltern dauernd getrennt, kann das Elternteil den Antrag stellen, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Im Einzelfall kann aber trotzdem das Einverständnis des anderen Elternteils notwendig sein.
Ist die Mutter ledig und alleinstehend, kann sie den Reisepass allein beantragen.
Der ledige alleinstehende Vater benötigt einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder das Einverständnis der Mutter, dass sich das Kind bei gemeinsamer Sorge mit ihrem Einverständnis oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung beim Vater aufhält.
Bei Bestehen einer Vormundschaft wird der Betreuerausweis benötigt. Dieser wird vom Amtsgericht ausgestellt.
Bitte legen Sie beim Abholen Ihren bisherigen Reisepass vor. Auf Wunsch kann Ihnen der bisherige Reisepass ungültig zurückgegeben werden.
Sie können Ihren neuen Reisepass persönlich abholen oder jemanden hierzu bevollmächtigen. Wenn Sie eine andere Person zum Abholen bevollmächtigen, legt diese bitte eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht, Ihren Reisepass und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern ab 26. Juni 2012 ungültig: Aufgrund einer europäischen Verordnung müssen ab dem 26. Juni 2012 alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern werden ab diesem Zeitpunkt ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für den Passinhaber selbst bleibt der Pass uneingeschränkt gültig. Wir empfehlen die rechtzeitige Beantragung von Reisedokumenten für die Kinder. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes oder den jeweiligen Auslandsvertretungen der Länder.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Nähere Informationen zur Biometrietauglichkeit von Passbilder erhalten Sie unter http://www.bundesdruckerei.de .
Folgende Gebühren fallen für einen Reisepass an, wenn Sie das 24. Lebensjahr vollendet haben:
Reisepass (mit 32 Seiten, zehn Jahre gültig) | 70,00 € |
Express-Reisepass | 102,00 € |
Zusatzgebühr für einen Reisepass mit 48 Seiten | 22,00 € |
vorläufiger Reisepass | 26,00 € |
Austellung eines vorläufigen Reisepasses außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros | 52,00 € |
Verlustmeldung | gebührenfrei |
Bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres gelten folgende Gebühren:
Reisepass (mit 32 Seiten, sechs Jahre gültig) | 37,50 € |
Express-Reisepass | 69,50 € |
Zusatzgebühr für einen Reisepass mit 48 Seiten | 22,00 € |
vorläufiger Reisepass | 26,00 € |
Austellung eines vorläufigen Reisepasses außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros | 52,00 € |
Verlustmeldung | gebührenfrei |
Die Gebühren sind bei der Beantragung zu zahlen.
Werden ein Reisepass oder ein Express-Reisepass von einer unzuständigen Behörde ausgestellt, wird hierfür jeweils die doppelte Gebühr erhoben.
Die Herstellung der Reisepässe durch die Bundesdruckerei dauert ca. vier bis sechs Wochen.
Bitte überprüfen Sie vor einem Urlaubsantritt die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente. Unmittelbar vor den Ferienzeiten ist mit längeren Bearbeitungszeiten durch die Bundesdruckerei zu rechnen.
In besonders eiligen Fällen können vorläufige Identitätsdokumente ausgestellt werden. Ein vorläufiger Reisepass (Achtung: Bitte zwei biometrietaugliche Lichtbilder zur Antragstellung mitbringen!) mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden.
Montag | 08:00–12:30 | 14:00–16:00 |
Dienstag | 08:00–12:30 | 14:00–16:00 |
Mittwoch | 08:00–12:30 | |
Donnerstag | 08:00–12:30 | 14:00–17:30 |
Freitag | 08:00–12:30 |
Gemeinde Bad Zwischenahn
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Tel.: 0 44 03 / 604-0
Fax: 0 44 03 / 604-444
gemeinde@bad-zwischenahn.de
www.bad-zwischenahn.de