Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus.
Die Ausstellung erfolgt bei dem Standesamt, bei dem das jeweilige Ereignis stattgefunden hat..
Damit wir Ihr Anliegen persönlich entgegennehmen können, stimmen Sie bitte in jedem Fall Ihren Besuch telefonisch oder per E-Mail mit uns ab.
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Jede Personenstandsurkunde oder beglaubigte Registerabschrift kostet 15,00 € (jedes weitere, in einem Arbeitsgang erstellte Exemplar kostet die Hälfte).
Berechtigt sind:
Falls Sie Zweifel an Ihrer Berechtigung zur Erlangung einer Personenstandsurkunde oder Auskunft aus Personenstandsregister haben, legen Sie uns bitte den Sachverhalt schriftlich dar oder wenden Sie sich telefonisch an uns. Wir beraten Sie gerne bezüglich der vorzulegenden Unterlagen.
Montag | 08:00–12:30 |
Dienstag | 08:00–12:30 |
Mittwoch | 08:00–12:30 |
Donnerstag | 08:00–12:30 |
Freitag | 08:00–12:30 |