Das deutsche Recht kennt eine Reihe von Erklärungen zur Namensführung des Kindes, die sowohl vor der Beurkundung als auch nach der Beurkundung der Geburt abgegeben werden können. Das Standesamt berät Sie gerne.
Damit wir Ihr Anliegen persönlich entgegennehmen können, stimmen Sie bitte in jedem Fall Ihren Besuch vorab telefonisch oder per E-Mail mit uns ab.