Soweit bei der Eheschließung kein Ehename bestimmt wurde, kann eine Ehenamenserklärung auch zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden.
Auch das Voranstellen oder Anfügen des Geburtsnamens oder des bis zur Eheschließung geführten Namens an den Ehenamen ist nach der Eheschließung noch möglich.
Nach der Auflösung der Ehe (durch Scheidung oder Tod des Ehegatten) kann der Geburtsnamen oder derbis zur Eheschließung geführte Namen wieder angenommen werden.
Erklärungen zur Namensführung können bei jedem Standesamt im Bundesgebiet abgegeben werden.
Damit wir Ihr Anliegen persönlich entgegennehmen können, stimmen Sie bitte in jedem Fall Ihren Besuch vorab telefonisch oder per E-Mail mit uns ab.