Am 1. Januar 2011 ist Zuständigkeit für Lohnsteuerangelegenheiten von den Meldebehörden auf die Finanzämter übergegangen, die seitdem für alle Fragen und Änderungen zum Lohnsteuerabzug zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Finanzamt und auf der Internetseite http://www.ofd.niedersachsen.de.
Formulare für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie an der Information des Rathauses.