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Hundesteuer

Zuständigkeit: Mischzuständigkeit

Hundesteuer

Steuerpflichtiger Halter ist derjenige, der einen Hund in seinem Haushalt, Betrieb, einer Institution oder Organisation aufgenommen hat. Wer einen Hund zur Pflege oder zum Anlernen von mehr als zwei Monaten hält, ist ebenfalls steuerpflichtig. Ein Hund ist grundsätzlich ab Vollendung des dritten Lebensmonats steuerpflichtig.

Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen, sie beträgt jährlich:

  • für den ersten Hund: 50,00 €
  • für den zweiten Hund: 70,00 €
  • für jeden weiteren Hund: 90,00 €
  • für „gefährliche“ Hunde: 500,00 €


„Gefährliche“ Hunde sind insbesondere Hunde, die bereits durch ihre Aggressivität aufgefallen sind oder bei denen die zuständige Behörde (hier: Landkreis Ammerland, Veterinäramt) eine Gefährlichkeit festgestellt hat.
Laut Hundesteuersatzung der Gemeinde Bad Zwischenahn werden die Rassen: Bullterrier, Pittbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier, sowie deren Kreuzungen untereinander als „gefährliche“ Hunde eingestuft.

Die Steuer wird als Jahressteuer innerhalb des Kalenderjahres erhoben und wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig.

An- und Abmeldung

Anmeldung:

Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach Zuzug des Halters oder der Anschaffung des Hundes erfolgen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft. Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass der Hund älter als drei Monate ist.

Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, per Fax oder e-mail erfolgen.

Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des Kalendermonats, der auf den Monat des Zuzuges oder der Anschaffung folgt, frühestens mit dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Abmeldung:

Die Abmeldung muss erfolgen, wenn der Hundehalter aus dem Gemeindegebiet verzieht, das Tier abgegeben wird oder verstirbt. Die Abmeldefrist beträgt hier ebenfalls eine Woche.

Die Abmeldung muss schriftlich oder persönlich erfolgen.

Bei der Abmeldung ist, wenn der Hund abgegeben wurde, der Name und die Anschrift des neuen Halters anzugeben.
Ist der Hund verstorben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Tierarztes bei (falls vorhanden). Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung mit abzugeben.

Kämmerei
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Gebäude: Rathaus, 1. Obergeschoss
Montag08:00–12:3014:00–16:00
Dienstag08:00–12:3014:00–16:00
Mittwoch08:00–12:30
Donnerstag08:00–12:3014:00–17:30
Freitag08:00–12:30
 
 
 
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