Gewerbezentralregisterauszug für eine Privatperson:
Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind, persönlich zu stellen.
Gewerbezentralregisterauszug für juristische Personen:
Die Antragstellung muss durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person bzw. Personenvereinigung erfolgen. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen z. B. anhand eines Handelsregister-, Vereinsregisterauszugs.
Der Antrag ist grundsätzlich bei der Meldebehörde des Ortes zu stellen, in dem die juristische Person (Firma) ihren Sitz hat.
Sollte der Firmensitz nicht in der Gemeinde Bad Zwischenahn sein, ist hier eine Antragstellung dennoch möglich, wenn der (gesetzliche) Vertreter mit einer Wohnung in der Gemeinde Bad Zwischenahn gemeldet ist.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 - 4 Wochen.
Seit dem 01.09.2014 besteht außerdem die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen. Weitere Inforamtionen hierzu erhalten Sie unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Die Gebühr beträgt 13,00 € und ist bei der Antragstellung zu bezahlen.