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Elterngeld

Zuständigkeit: Landkreis Ammerland

Beschreibung

Das Bundeselterngeld gilt für alle ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder und ersetzt in der Regel 67 bis 65 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro. Alle anderen anspruchsberechtigten Eltern bekommen mindestens 300 Euro.

Die Anträge auf Elterngeld nimmt der Landkreis Ammerland entgegen.

Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Landkreis Ammerland
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Telefon 04488 / 56 - 0
Telefax 04488 / 56 - 444
E-Mail landkreis@ammerland.de
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag

Ausnahmen

Öffnungszeiten erfragen Sie bitte direkt beim Landkreis Ammerland oder informieren sich auf der Internetdarstellung des Landkreis Ammerland unter www.ammerland.de

 
 
 
https://bad-zwischenahn.de/de/rathaus-politik/dienstleistungen/Elterngeld.php