Für den Neubau, Umbau und für die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen ist eine Baugenehmigung erforderlich, sofern es sich nicht um eine genehmigungsfreie Baumaßnahme gem. § 60 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) handelt oder ein Baumitteilungsverfahren nach § 62 NBauO möglich ist. Ein Bauantrag ist über die Gemeinde Bad Zwischenahn beim Landkreis Ammerland als zuständige Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Ein konkretes Baugrundstück muss vorhanden sein.
Welche Unterlagen neben dem Bauantragsformular vorzulegen sind, richtet sich grundsätzlich danach, was für ein Vorhaben genehmigt werden soll.
Sofern nicht bekannt ist, ob ein Grundstück überhaupt bebaubar ist oder die Bauvorstellungen auch auf dem Baugrundstück realisierbar sind, empfiehlt es sich eine Bauvoranfrage zu stellen.