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Asylbewerber

Zuständigkeit: Mischzuständigkeit

Beschreibung

Leistungen für Unterkunft, Hausrat, Ernährung, Kleidung und Körperpflegebedarf vorrangig in Form von Sachleistungen zu gewähren.
Ein Bargeldbetrag soll ergänzend dazu die Deckung von Grundbedürfnissen wie Mobilität und Kommunikation ermöglichen
(z. B. notwendige Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, Kommunikation und Information (Post, Telefon usw.). Hinzu kommen – gegenüber
dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkte – Leistungen zur medizinischen Versorgung.

Die Leistungsgewährung erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie dem SGB XII

Voraussetzungen

Asylantrag, Ablehnung des Asylantrages und Bescheid über die Duldung als ausreisepflichtiger Ausländer, Ablehnungsbescheid des Asylantrages, materielle Hilfebedürftigkeit

benötigte Unterlagen

Nachweis über den Aufenthaltsstatus, Pass, Nachweise über materielle Hilfebedürftigkeit

Amt für Arbeit und Soziales
Auf dem Hohen Ufer 20
26160 Bad Zwischenahn
Gebäude: Altes Kurhaus, 1. Obergeschoss
 
 
 
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