Leistungen für Unterkunft, Hausrat, Ernährung, Kleidung und Körperpflegebedarf vorrangig in Form von Sachleistungen zu gewähren.
Ein Bargeldbetrag soll ergänzend dazu die Deckung von Grundbedürfnissen wie Mobilität und Kommunikation ermöglichen
(z. B. notwendige Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel, Kommunikation und Information (Post, Telefon usw.). Hinzu kommen – gegenüber
dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkte – Leistungen zur medizinischen Versorgung.
Die Leistungsgewährung erfolgt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie dem SGB XII