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Anmeldung einer Wohnung

Beschreibung

Bitte denken Sie daran, sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug in eine Wohnung anzumelden.

benötigte Unterlagen

Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Wohnungsgeberbestätigung

Geburts- oder Eheurkunde, sofern zur Hand

Bürgeramt -Bürgerbüro-
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Telefon 04403 / 604 - 333
E-Mail buergeramt@bad-zwischenahn.de
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Montag08:00–12:3014:00–16:00
Dienstag08:00–12:3014:00–16:00
Mittwoch08:00–12:30
Donnerstag08:00–12:3014:00–17:30
Freitag08:00–12:30

Voranmeldung eines Zuzuges

Bitte beachten Sie, dass Ihre Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Zuzuges im Bürgerbüro nur vorbereiten kann.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb das Bürgerbüro persönlich aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu sämtliche Ausweisdokumente (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe) aller zuziehender Familienmitglieder mit sowie eine Wohnungsgeberbestätigung mit.

Ein Zuzug kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Sie können hier online einen Zuzug in die Gemeinde voranmelden. Möglich ist dies dann, wenn Sie bisher hier noch keine Wohnung haben.

Hier finden Sie den Online-Antrag.

Anmeldung einer Nebenwohnung

Sie können hier online die Anmeldung einer Nebenwohnung in der Gemeinde voranmelden. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in der Gemeinde haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein Zuzug anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Gemeinde aufgegeben, ist ein Umzug zu erfassen.

Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze Familie gleichzeitig durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Anmeldung einer Nebenwohnung im Bürgerbüro nur vorbereiten.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu Ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument sowie eine Wohnungsgeberbestätigung mit.

Bitte achten Sie auf die Korrektheit und Vollständigkeit Ihrer Angaben, damit der Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Hier finden Sie den Online-Antrag .

 
 
 
https://bad-zwischenahn.de/de/rathaus-politik/dienstleistungen/Anmeldung.php