Die Gremien der Gemeinde Bad Zwischenahn haben zugestimmt, ein Baulückenkataster im Sinne eines Baulandkatasters nach § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu ver-öffentlichen.
Die Erstellung des Baulückenkatasters durch die Gemeinde dient als Maßnahme zur Reakti-vierung und Mobilisierung von Baugrundstücken in der Gemeinde Bad Zwischenahn und sei-nen Ortsteilen. Erfasst wurden durch die Gemeinde Wohnbaugrundstücke im gesamten Ge-meindegebiet, die gemäß den Festsetzungen eines Bebauungsplanes bzw. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB planungsrechtlich bebaubar sind. Es handelt sich dabei zum einen um bereits vermessene eigenständige Grundstücke. Es sind aber auch bereits bebaute Grundstücke gekennzeichnet, die nach Auffassung der Gemeinde aufgrund ihrer Größe und Zuschnitte den Bau eines weiteren Wohngebäudes zulassen.
Die Erschließung der Grundstücke u.a. mit Ver- und Entsorgungsanlagen ist aber in jedem Einzelfall noch gesondert zu prüfen.
Das Baulückenkataster beinhaltet ausschließlich grundstücksbezogene Daten, wie das Flur-kennzeichen, Angaben zur Lage und Größe und Angaben zum gültigen Planungsrecht. Per-sonenbezogene Daten jeder Art sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht Bestandteil des Baulückenkatasters. Aus den Darstellungen im Baulückenkataster ergibt sich für den Eigentümer weder ein Rechtsanspruch noch eine Verpflichtung zur Bebauung.
Gemäß § 200 Abs. 3 Satz 3 BauGB wurde frühzeitig bekannt gemacht, dass die Gemeinde Bad Zwischenahn beabsichtigt, das Baulückenkataster zu veröffentlichen.
Grundstückseigentümer konnten somit vor Veröffentlichung Widerspruch gegen die Aufnah-me ihrer Grundstücke in das Baulückenkataster einlegen. Der Widerspruch ist aber auch nach Veröffentlichung des Baulückenkatasters jederzeit möglich. Der Widerspruch kann schriftlich an die nachstehende Adresse der Gemeinde Bad Zwischenahn erfolgen:
Gemeinde Bad Zwischenahn
Planungs- und Umweltamt
Am Brink 9
26160 Bad Zwischenahn
Das Baulückenkataster wird regelmäßig aktualisiert. Trotzdem kann von Seiten der Gemein-de Bad Zwischenahn nicht ausgeschlossen werden, dass Grundstücke bzw. Flächen zwi-schenzeitlich bebaut worden sind. Für die im Baulückenkataster veröffentlichten Daten wird von der Gemeinde Bad Zwischenahn keine Gewährleistung für deren Richtigkeit übernom-men. Auch wird keine Haftung dafür übernommen, dass die im Baulückenkataster veröffent-lichten Grundstücke bzw. Flächen bebaubar sind. Es wird empfohlen, im Einzelfall die Be-baubarkeit des jeweiligen Grundstücks bzw. der jeweiligen Fläche z. B. im Rahmen einer Bauvoranfrage durch die Baugenehmigungsbehörde, den Landkreis Ammerland, prüfen zu lassen.
Allgemeine Hinweise
- Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hin-weis. Sie geben nicht das vollständige Planungsrecht wieder. Soweit ein Bebauungs-plan besteht, gelten die Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes.
- Aus den Darstellungen können keine planungs- und bauordnungsrechtlichen Ansprü-che abgeleitet werden.
- Aus Datenschutzgründen werden Privateigentümer nicht genannt.
- Es ist der Gemeinde unbekannt, ob seitens der jeweiligen Eigentümer ein Bau- und/oder Verwertungsinteresse besteht.
- Eine Bebaubarkeit kann nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag verbind-lich geklärt werden.
- Hinweise auf Altlasten sind der Gemeinde nicht bekannt und daher auch nicht ver-merkt.
- Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit (Das Baulücken-kataster wird dauerhaft gepflegt und aktualisiert, Tagesaktualität kann nicht gewähr-leistet werden).
Zu unserem Baulückenkataster kommen Sie hier.