Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung einer Kommune an ihre Bürgerinnen und Bürger oder ehemaligen Bürgerinnen und Bürger. Es zeichnet Persönlichkeiten aus, die sich in herausragender Weise um das Wohl oder das Ansehen ihres Ortes verdient gemacht haben. Hierbei kann es sich um Leistungen ideeller, kultureller, sozialer oder finanzieller Art handeln.
Das Ehrenbürgerrecht kann an jede natürliche lebende Person verliehen werden. Die Nationalität spielt dabei keine Rolle.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist in § 29 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/447a049d-a237-3200-87d8-5371b490f126) geregelt. Über die Verleihung entscheidet der Rat der Gemeinde Bad Zwischenahn. In einem Festakt wird der zu ehrenden Person die Ehrenbürgerurkunde überreicht. Wegen unwürdigen Verhaltens kann das Ehrenbürgerrecht aber auch wieder entzogen werden. Um den Wert dieser besonderen Auszeichnung zu erhalten, wird bei der Verleihung des Ehrenbürgerrechts ein hoher Maßstab angelegt.
Die Gemeinde Bad Zwischenahn hat das Ehrenbürgerrecht bislang an folgende Personen verliehen:
1988: Karl Benke († 6. Mai 2014) Zeitungsbericht
2024: Klaus Wolf Bericht der Gemeinde
Das Ehrenbürgerrecht erlischt mit dem Tod und kann als höchstpersönliches Recht nicht übertragen oder vererbt werden. Eine posthume Verleihung ist nicht möglich.