Logo

untere Verkehrsbehörde

Die Gemeinde Bad Zwischenahn nimmt Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde gemäß §44 StVO war.
Das Zuständigkeitsportfolio umfasst u.a die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Vgl.: §45 StVO), die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen insbesondere für Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsverbot (Vgl.: §30, 46 StVO), für das Befahren von gewichtsbeschränkten Straßen (Vgl.: §46 StVO), für das Einrichten von Halteverbotszonen (§46 Abs.1 StVO) sowie für das Aufstellen von Containern im öffentlichen Verkehrsraum. Die untere Verkehrsbehörde ist außerdem zur Erteilung von Parkausweisen für Gehbehinderte und Bewohner, Ausbildungsfahrererlaubnissen und Fahrschulerlaubnissen berechtigt.

Ferner obliegt die Zuständigkeit für die Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und die Bearbeitung von Genehmigungen für den Großraum- und Schwerlastverkehr ebenfalls der Gemeinde Bad Zwischenahn, sofern Straßen im Gemeindegebiet betroffen sind.


Weiterführende Informationen und Antragsformulare finden Sie unter dem Menüpunkt „Bürgerservice Online“.

Ansprechpartner

Frau Hohensee ClaudiaFrau Hohensee 
Tel.: 04403 / 604 - 661
E-Mail schreiben 

Herr Gaedtke Herr Gaedtke 
Tel.: 04403 / 604 - 670
E-Mail schreiben 

Frau Paradies Julia Frau Paradies 
Tel.: 04403 / 604 - 671
E-Mail schreiben 

 
 
 
https://bad-zwischenahn.de/de/buergerservice/verkehr/untere-verkehrsbehoerde.php