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25.10.2018

Entsorgung von Laub öffentlicher Bäume/ Update!

Container auf dem Recyclinghof der Gemeinde bis Februar verfügbar

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Laub kann ab 1. Oktober auf dem Recyclinghof der Gemeinde entsorgt werden.

25.10.2018...Aktuelles Update aus gegebener Veranlassung:
Die Gemeinde Bad Zwischenahn weist ausdrücklich darauf hin, dass das Laub von privaten Grundstücken nicht auf die Straße gefegt oder gekippt werden darf, mit dem Ziel dass es von der maschinellen Straßenreinigung mitgenommen wird. Das Laub von privaten Grundstücken muss über die reguläre Biomüllabfuhr (braune Tonne oder Biomüllsäcke) entsorgt werden. Darüber hinaus kann privates Laub auf dem Recyclinghof der Gemeinde Bad Zwischenahn gebührenpflichtig abgegeben werden, wie nachstehend näher beschrieben.

Die Verpflichtung zur privaten Entsorgung des Laubs gilt auch in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen, in denen die Bürger zur Reinigung eines ca. 1 m breiten Streifens am Rande der Fahrbahn verpflichtet sind. Das Laub, dass sich auf diesen Streifen befindet, darf nicht auf die Straße gekehrt werden, sondern muss der privaten Biomüllabfuhr zugeführt werden.

Die Gemeinde Bad Zwischenahn bitte um Verständnis dafür, dass die maschinelle Straßenreinigung die derzeit anfallenden privaten "Laubmassen" nicht zusätzlich aufnehmen kann.

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Auf dem Recyclinghof der Gemeinde Bad Zwischenahn werden auch in diesem Jahr wieder Container für das Laub von öffentlichen Straßenbäumen aufgestellt. In der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar können die Bürger dort kostenlos Laub von öffentlichen Bäumen abgeben. Durch dieses Angebot werden die Bürger entlastet, an deren Grundstücke öffentliche Bäume angrenzen.

Abgegeben werden kann auch das Laub privater Bäume, wobei dies gebührenpflichtig ist und nach der Abfallgebührensatzung des Landkreises Ammerland

für Mengen bis 0,25 m³                    3 €
für Mengen bis 0,50 m³                    6 € und ansonsten
je angefangenen m³                       12 € kostet.

Die Anlieferung von Ast- und Strauchwerk aus privaten Haushalten bis zu einer Menge von 5 m³ ist frei.

Rechtlich ist die Laubbeseitigung über die Verpflichtung zur Straßenreinigung in der Straßenreinigungsverordnung und in der Straßenreinigungssatzung geregelt. So müssen die Anlieger in den Gebieten, in denen eine maschinelle Straßenreinigung durchgeführt wird, die Gehwege einschließlich der gemeinsamen Rad- und Gehwege reinigen. Dies gilt auch für die Randstrei-fen in den Fußgängerzonen und den verkehrsberuhigten Bereichen.

Die Reinigungspflicht gilt unabhängig davon, ob das Laub von öffentlichen oder privaten Bäumen stammt. Für die Fahrbahnen ist die Gemeinde zuständig, die ihrer Verpflichtung durch die maschinelle Straßenreinigung nachkommt. In den übrigen Gebieten, in denen keine maschinelle Straßenreinigung durchgeführt wird, sind die Anlieger zusätzlich auch für die Fahrbahnen bis zur Straßenmitte, die Entwässerungsrinnen, die Parkspuren und -buchten sowie die Radwege, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen zuständig. Die Straßenreinigungsverordnung und die Straßenreinigungssatzung können auf der Homepage der Gemeinde oder im Tiefbau- und Grünflächenamt eingesehen werden.

Der Recyclinghof der Gemeinde Bad Zwischenahn befindet sich beim Baubetriebshof / bei der Kläranlage in Bad Zwischenahn an der Straße An den Wiesen. Er ist freitags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
 

 
 
 
https://bad-zwischenahn.de/de/aktuelles/meldungen/932565592.php