Die Gemeindeverwaltung hat jetzt dem Antrag des Gewerbe- und Handelsvereins auf einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag am 4. November 2018 stattgegeben. Anlass ist die 7. Gesundheits- und Seniorenmesse des VdK in der Wandelhalle, die am 3. und 4.11.2018 stattfindet. In den vergangenen Jahren zog die Veranstaltung rund 10.000 Besucher an, darunter nicht nur Tagesgäste von außerhalb, sondern auch Einheimische, die ansonsten sonntags nicht in den Kurort fahren.
Die Regelung im Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sieht vor, dass Verkaufsstellen in Kurorten in der Zeit vom 15.12. bis 31.10., mit Ausnahme des Karfreitags und des ersten Weihnachtsfeiertags, an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von acht Stunden für den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs, Bekleidungsartikel und Schmuck, von Devotionalien sowie von Waren, die für den Ort kennzeichnend sind, öffnen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Antrag der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstellen eines Ortsbereichs oder einer den örtlichen Einzelhandel vertretenden Personenvereinigung, an vier Sonntagen für fünf Stunden, die außerhalb der örtlichen Gottesdienstzeiten liegen sollen, die Öffnung von Verkaufsstellen zuzulassen. Mit Ausnahme des Volkstrauertages, des Totensonntages sowie der Adventssonntage ist es also möglich, zusätzlich auch im Zeitraum 01.11. bis 14.12. verkaufsoffene Sonntage zuzulassen.