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15.01.2020

Baulückenkataster wird veröffentlicht

Ausschließlich Wohnbereiche analysiert - Innenentwicklung soll Vorrang vor der Nutzung des Außenbereiches gegeben werden

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Gemeinden sind verpflichtet, bei der Ausweisung von Bauflächen sparsam mit Grund und Boden umzugehen und einer Innenentwicklung Vorrang vor der Nutzung des Außenbereiches zu geben. Dabei sollen auch Baulücken aktiviert werden. Vor diesem Hintergrund wurde von der Verwaltung ein Baulückenkataster für das ganze Gemeindegebiet erstellt. Dabei wurden ausschließlich Wohnbereiche analysiert, keine Misch- und Gewerbegebiete. Das Baulückenkataster soll auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden.

Bei Baulücken wird zwischen zwei Grundstückstypen unterschieden: zum einen bereits vermessene unbebaute Grundstücke, zum anderen bebaute Grundstücke, die aufgrund ihrer Größe die Abtrennung eines weiteren Baugrundstückes zulassen. Erfasst werden nur solche Grundstücke, bei denen aus Sicht des Planungsrechtes bereits eine Bebauung möglich ist. Eine verbindliche Bebauungsmöglichkeit kann hieraus jedoch nicht unmittelbar abgeleitet werden, da in jedem Einzelfall die gesicherte Erschließung separat geprüft werden muss.

Das Baulückenkataster beinhaltet ausschließlich grundstückbezogene Daten wie das Flurkennzeichen, Angaben zur Lage und Größe sowie Angaben zum gültigen Planungsrecht. Es werden keine Angaben zu den Namen oder der Adresse der Grundstückseigentümer gemacht und diese haben vorab die Möglichkeit, der Bekanntmachung ihrer Baulücke zu wider-sprechen. Andererseits kann die Gemeinde - wenn von Eigentümern gewünscht und schriftlich bestätigt - Kontaktdaten an Kaufinteressenten weitergeben. Die Veröffentlichung des Katasters auf der Internetseite der Gemeinde erfolgt daher frühestens einen Monat nach der Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung (Amtliche Bekanntmachung vom 15.01.2020).

Ein Widerspruch ist aber auch nach Veröffentlichung des Baulückenkatasters jederzeit möglich. Der Widerspruch kann schriftlich an folgende Adresse gesandt werden: Gemeinde Bad Zwischenahn, Planungs- und Umweltamt, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn. Im Planungs- und Umweltamt (Frau Tönsmeyer, Tel. 04403/604-614) werden auch weitere Fragen zu der Thematik beantwortet.
 

 
 
 
https://bad-zwischenahn.de/de/aktuelles/meldungen/5006967704.php