Nach dem Kommunalverfassungsgesetz haben Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern die Rechtsstellung einer „selbstständigen Gemeinde“. Maßgeblich ist die offizielle Einwohnerzahl des Nds. Landesamtes für Statistik. Demnach hat die Gemeinde bereits 29.141 Einwohnerinnen und Einwohner. Nach der eigenen Fortschreibung der Einwohnerzahlen des Bürgeramtes beträgt die Einwohnerzahl aktuell sogar 29.839. Die selbstständigen Gemeinden erfüllen in ihrem Gebiet neben ihren Aufgaben als kreisangehörige Gemeinden zusätzlich auch Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, die ansonsten den Landkreisen vorbehalten sind.
Die Gemeinde Bad Zwischenahn wächst kontinuierlich. Die Ausweisung neuer Baugebiete und die sogenannte Innenverdichtung des Kernortes mit zusätzlichen Wohneinheiten werden in absehbarer Zeit dazu führen, dass Bad Zwischenahn den Status einer selbstständigen Gemeinde erhält und damit auch zusätzliche Aufgaben zu erfüllen hat.
Bürgermeister Dr. Arno Schilling informiert, dass die Verwaltung sich zurzeit damit beschäftige, welche konkreten neuen Zuständigkeiten auf die Gemeinde zukommen sowie mit den personellen, organisatorischen und finanziellen Auswirkungen: „Ich möchte der Politik vorschlagen, diesen Prozess in einem geordneten Verfahren auf den Weg zu bringen.“ Dies ist auch möglich, denn Gemeinden können bereits vor Erreichen der 30.000 Einwohnermarke auf Antrag durch Beschluss der Landesregierung zu „selbstständigen Gemeinden“ erklärt werden, wenn – so heißt es im Gesetz - „ihre Verwaltungskraft dies rechtfertigt und die zweckmäßige Erfüllung der Aufgaben des Landkreises im Übrigen nicht gefährdet wird“.
Die Verwaltung möchte den gemeindlichen Gremien vorgeschlagen, diesen Antrag auf „selbstständige Gemeinde“ zum 01.01.2022 zu stellen. Das hätte den Vorteil, dass die entsprechenden personellen und organisatorischen Voraussetzungen im nächsten Jahr in Ruhe vorbereitet werden könnten. In einem Antragsverfahren wäre der Landkreis Ammerland ebenfalls zu beteiligen.
Zusätzliche Aufgaben als selbstständige Gemeinde
Die zusätzlichen Aufgaben liegen überwiegend im Ordnungs- bzw. gewerblichen Bereich sowie bei Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten, aber eher in „kleineren Antragsangelegenheiten“ (z. B. aus dem Gewerbe- und Straßenverkehrsrecht, Überwachung der Einhaltung von Auflagen und Anordnungen nach dem Gaststättengesetz, Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht).
Mit dem Status der „selbstständigen Gemeinde“ besteht grundsätzlich auch die Verpflichtung zur Einrichtung eines eigenen Rechnungsprüfungsamtes. Derzeit nimmt das Rechnungsprüfungsamt beim Landkreis gegen Kostenerstattung die gemeindliche Prüfung wahr.
Ansonsten bleiben Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis von grundsätzlicher Bedeutung beim Landkreis.
Mit dem Status selbstständige Gemeinde sind übrigens nicht automatisch die Aufgaben der Baugenehmigungsbehörde verbunden. Hierfür wäre ein gesondertes Antragsverfahren bei einer Einwohnerzahl über 30.000 Einwohnern erforderlich.
Finanzierung der zusätzlichen Aufgaben
Für die zusätzlichen Aufgaben einer selbstständigen Gemeinde erhält die Gemeinde auch zusätzliche Mittel aus dem Nds. Finanzausgleichgesetz.