Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen 2024 bis 2028
Die vom Rat der Gemeinde aufgestellte Vorschlagsliste für die Schöffenwahl wird in der Zeit vom 08. Mai bis 12. Mai 2023 im Rathaus, Am Brink 9, III. OG, Zimmer 3.09, zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt und kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
D i e r k s, Bürgermeister