Gemeinde Bad Zwischenahn 15.01.2020
Der Bürgermeister
Bekanntmachung der Gemeinde Bad Zwischenahn
Absicht der Veröffentlichung eines Baulückenkatasters für die Gemeinde Bad Zwischenahn
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Zwischenahn hat in seiner Sitzung am 01.10.2019 zugestimmt, ein Baulückenkataster im Sinne eines Baulandkatasters nach § 200 Abs. 3 Baugesetz-buch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen.
Die Erstellung des Baulückenkatasters dient als Maßnahme zur Reaktivierung und Mobilisierung von Baugrundstücken in der Gemeinde Bad Zwischenahn und seinen Ortsteilen. Erfasst werden Wohnbaugrundstücke im gesamten Gemeindebereich, die gemäß den Festsetzungen eines Be-bauungsplanes bzw. innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB planungsrechtlich bebaubar sind. Die Erschließung der Grundstücke u.a. mit Ver- und Entsorgungsanlagen ist aber in jedem Einzelfall noch gesondert zu prüfen.
Das Baulückenkataster beinhaltet ausschließlich grundstücksbezogene Daten, wie das Flurkennzeichen, Angaben zur Lage und Größe und Angaben zum gültigen Planungsrecht. Personenbezogene Daten jeder Art sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht Bestandteil des Baulückenkatasters. Aus den Darstellungen im Baulückenkataster ergibt sich für den Eigentümer weder ein Rechtsanspruch noch eine Verpflichtung zur Bebauung.
Gemäß § 200 Abs. 3 Satz 3 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gemeinde Bad Zwischenahn beabsichtigt, das Baulückenkataster zu veröffentlichen.
Grundstückseigentümer können vor Veröffentlichung Widerspruch gegen die Aufnahme ihrer Grundstücke in das Baulückenkataster einlegen. Der Widerspruch ist auch nach Veröffentlichung des Baulückenkatasters jederzeit möglich. Der Widerspruch kann schriftlich an die nachstehende Adresse der Gemeinde Bad Zwischenahn erfolgen:
Gemeinde Bad Zwischenahn
Planungs- und Umweltamt
Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn
Die Veröffentlichung erfolgt frühestens einen Monat nach dieser Bekanntmachung. Zu allgemeinen Fragen rund um das Baulandkataster steht das Planungs- und Umweltamt der Gemeinde zur Verfügung.
Dr. Schilling
Bürgermeister