28.08.2020
Das Flurbereinigungsverfahren Halsbek wird gemäß § 149 des Flurbereinigungsgesetzes durch folgende Feststellungen abgeschlossen:
1. Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes zum Flurbereinigungsverfahren Halsbek einschließlich seiner Nachträge 1 bis 3 ist erfolgt.
2. Die Beteiligten haben keine Ansprüche mehr, die in dem Flurbereinigungsverfahren Halsbek hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Halsbek bleibt zunächst noch als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehen.
Den genauen Wortlaut der Schlussfeststellung mit Begründung, Rechtsbehelfsbelehrung und Hinweisen kann in nebenstehender PDF-Datei eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Frau Hohensee
Tel.: 04403 / 604 - 661
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