Gemeinde Bad Zwischenahn
Der Bürgermeister 01.12.2021
Öffentliche Auslegung der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeinde Bad Zwischenahn beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 33 I – Petersfehn Süd – mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung sowie die dazugehörige 81. Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit dazugehöriger Begründung aufzustellen. Ziel dieser Bauleitplanung ist die Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 33 - Petersfehn Süd -, die eine Überprüfung des Maßes der baulichen Nutzung sowie die Beordnung eines planungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilenden Bereiches entlang der Wildenlohslinie umfasst.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beabsichtigt die Gemeinde, die Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung frühzeitig zu beteiligen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 I – Petersfehn Süd – mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung sowie der dazugehörigen 81. Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit dazugehöriger Begründung wird deshalb im Rathaus der Gemeinde Bad Zwischenahn, Zimmer 2.13 des Planungs- und Umweltamtes, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn, in der Zeit vom 01.12.2021 bis zum 05.01.2022 während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgehängt. Der Öffentlichkeit wird damit Gelegenheit gegeben, sich über die Ziele und Zwecke der Planungen zu informieren. Weiter wird die Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern und diese zu erörtern (Anhörung).
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 I – Petersfehn Süd – mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung sowie der dazugehörigen 81.Berichtigung des Flächennutzungsplanes mit dazugehöriger Begründung kann während des Zeitraums der Beteiligung auch im Internet eingesehen werden unter: www.bad-zwischenahn.de Planen & Bauen/Planungsbeteiligung. Es besteht dabei auch die Möglichkeit, über das Internet eine Stellungnahme abzugeben.
Henning Dierks - Bürgermeister