Gemäß § 81 Abs. 5 Satz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) werden hiermit die mitgeteilten Nebentätigkeiten des Bürgermeisters der Gemeinde Bad Zwischenahn ortsüblich nach § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwischenahn bekannt gemacht:
- Aufsichtsrat der Kurbetriebsgesellschaft Bad Zwischenahn mbH
- Aufsichtsrat der Bad Zwischenahner Touristikgesellschaft mbH
- Aufsichtsrat der Park der Gärten gGmbH
Gemeinde Bad Zwischenahn, 27.12.2022
In Vertretung de Boer