Logo

15.12.2021

Auflösung der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Halsbek

Logo der Gemeinde Bad Zwischenahn
 
 

Auflösung der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Halsbek

Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Halsbek wird hiermit gemäß § 153 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794) aufgelöst.

Begründung
In der unanfechtbaren Schlussfeststellung für die Flurbereinigung Halsbek vom 21.08.2020 wurde festgestellt, dass die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Halsbek wegen bestehender Geldforderungen mit einigen Teilnehmern zunächst als Körperschaft des öffentlichen Rechts bestehen bleibt. Nachdem diese Forderungen inzwischen vollständig erfüllt wurden, sind sämtliche Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen.
Die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Halsbek ist daher aufzulösen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser – Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg sowie im Dienstgebäude Markt 15/16, 26122 Oldenburg, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Hinweis
Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.

Im Auftrage

(Budelmann)

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit im Verbund veröffentlicht.

Gemeinde Bad Zwischenahn Gemeinde Bockhorn Gemeinde Wiefelstede
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister
Dierks Krettek Pieper

Gemeinde Apen Gemeinde Edewecht Gemeinde Zetel
Der Bürgermeister Die Bürgermeisterin Der Bürgermeister
Huber Knetemann Lauxtemann

Stadt Westerstede
Der Bürgermeister
Rösner

 
 
 
https://bad-zwischenahn.de/de/aktuelles/bekanntmachungen/Flurbereinigung-Halsbek-Aufloesung.php